KI-Transparenz
Wir bauen Websites mit KI. Das ist kein Geheimnis und kein Marketing-Etikett, sondern schlicht die Art, wie hier gearbeitet wird. Diese Seite erklärt, wo genau KI eingesetzt wird, wo ausdrücklich nicht, wer am Ende geradesteht – und welche Pflichten sich daraus nach der EU-KI-Verordnung ergeben.
Kurz gesagt
- Ja, in der Produktion Ihrer Website kommt KI zum Einsatz – vor allem bei Code, Textentwürfen und Bildmaterial.
- Nein, nichts geht ungeprüft raus. Jede Zeile Code und jeder Text wird von einem Menschen gelesen, bevor er live geht.
- Auf dieser Website läuft kein Chatbot und kein KI-System, das mit Ihnen spricht. Wenn Sie hier eine Antwort bekommen, hat sie ein Mensch geschrieben.
- Der kostenlose Website-Check ist Handarbeit. Er wird nicht automatisch von einem Modell erzeugt – wir schauen uns Ihre Seite selbst an.
- Verantwortung für jedes Ergebnis trägt Axtrelis, nicht „die KI“.
1. Wo wir KI einsetzen
Wir arbeiten mit KI-Werkzeugen als Teil des Handwerks – so wie andere mit einem Framework, einem Bildeditor oder einer IDE arbeiten. Konkret in diesen vier Bereichen:
Code und Entwicklung
Wir nutzen KI-gestützte Coding-Assistenten, um Komponenten zu entwerfen, Boilerplate zu erzeugen, Refactorings vorzuschlagen und Fehler zu suchen. Das ist der Grund, warum ein Projekt bei uns Tage statt Wochen dauert. Der erzeugte Code wird gelesen, getestet und angepasst, bevor er in Ihr Projekt kommt. Architektur-Entscheidungen – welche Technologie, welche Struktur, welches Datenmodell – treffen Menschen.
Texte und Inhalte
Für Website-Texte, Blogartikel und SEO-Inhalte entstehen Entwürfe teilweise mit Unterstützung von Sprachmodellen. Danach werden sie redigiert, gekürzt, auf Richtigkeit geprüft und an Ihre Stimme angepasst. Fakten, Zahlen und Quellenangaben prüfen wir gegen die Originalquelle – nicht gegen das Modell. Ein Modell darf uns beim Formulieren helfen; es darf uns nicht sagen, was wahr ist.
Bilder und Grafiken
Ein Teil des Bildmaterials auf Kundenprojekten kann generiert sein – etwa Hintergründe, abstrakte Illustrationen oder Platzhalter für die Designphase. Wir erzeugen ausdrücklich keine fotorealistischen Abbildungen realer Personen, keine gefälschten Teamfotos, keine erfundenen Referenzkunden und keine synthetischen Bewertungen. Wo ein Bild eine reale Person, ein reales Team oder ein reales Ladengeschäft zeigen soll, wird fotografiert oder lizenziertes Material verwendet.
Automatisierungen, die wir für Kunden bauen
Ein eigener Teil unseres Angebots sind KI-Systeme für Kunden: Chatbots, automatisierte Antwortsysteme, Lead-Qualifizierung, Workflow-Automatisierung, Mitarbeiterschulungen. Für diese Systeme gelten eigene Transparenzpflichten – dazu Abschnitt 4.
2. Wo wir bewusst keine KI einsetzen
Transparenz heißt auch, die Grenzen zu benennen. Diese Dinge macht hier ein Mensch:
- Die Kommunikation mit Ihnen. E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Telefonate und Angebote schreibt und führt ein Mensch. Es gibt auf dieser Website keinen Chatbot und keinen automatischen Antwort-Agenten.
- Den kostenlosen Website-Check. Das Formular auf /website-check löst keine automatische KI-Analyse aus. Ihre Angaben gehen bei uns ein, danach sehen wir uns Ihre Website an und schreiben den Report von Hand. Deshalb dauert es bis zu 24 Stunden und nicht 24 Sekunden.
- Preise, Zusagen und Verträge. Kein Modell entscheidet über Konditionen, Fristen oder darüber, ob wir ein Projekt annehmen.
- Aussagen über Ihre Rechtslage. Wir generieren keine Rechtstexte für Ihre Website und geben sie als geprüft aus. Wenn wir Ihnen bei Impressum, Datenschutz oder Barrierefreiheit helfen, ist das technische Umsetzung – die rechtliche Prüfung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
3. Menschliche Kontrolle – wie sie praktisch aussieht
„Der Mensch prüft“ ist eine leere Formel, wenn niemand sagt, was geprüft wird. Bei uns heißt das:
- Code wird ausgeführt und im Browser angesehen, bevor er ausgeliefert wird. Wir schicken keine Seite live, die wir nicht selbst geöffnet haben.
- Fakten in Texten – Zahlen, Jahreszahlen, Gesetzesangaben, Zitate – werden gegen die Primärquelle geprüft. Sprachmodelle erfinden Quellen; das ist ein bekanntes Verhalten und kein Randfall.
- Aussagen über Ihr Unternehmen werden Ihnen vor dem Livegang zur Freigabe vorgelegt. Nichts Erfundenes über Sie, Ihre Historie oder Ihre Leistungen geht ohne Ihre Bestätigung online.
- Redaktionelle Haftung für alle Inhalte auf dieser Website trägt Axtrelis. Wenn hier etwas falsch steht, ist das unser Fehler – nicht der eines Werkzeugs.
Wenn Ihnen auf dieser Website oder in einem von uns gebauten Projekt etwas auffällt, das falsch, irreführend oder unklar gekennzeichnet ist: schreiben Sie uns an konrad@axtrelis.com. Wir korrigieren das.
4. Unsere Rolle nach der EU-KI-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“ / AI Act) unterscheidet unter anderem zwischen Anbietern (providers) und Betreibern (deployers) von KI-Systemen. Die Unterscheidung ist nicht kosmetisch – an ihr hängen unterschiedliche Pflichten. Wir sind je nach Tätigkeit beides:
Betreiber (deployer)
Wenn wir fremde KI-Modelle und -Werkzeuge in unserer eigenen Produktion einsetzen – Coding-Assistenten, Sprachmodelle, Bildgeneratoren –, sind wir deren Betreiber. Wir haben diese Modelle nicht entwickelt und bringen sie nicht unter unserem Namen in den Verkehr. Die Pflicht, KI-Ausgaben technisch maschinenlesbar als synthetisch zu markieren (Art. 50 Abs. 2 KI-VO), trifft die Anbieter dieser Modelle, nicht uns als Anwender.
Anbieter (provider)
Wenn wir für einen Kunden ein KI-System bauen und unter unserem Namen bereitstellen – etwa einen Chatbot auf seiner Website –, können wir für dieses System Anbieter sein. Dann sorgen wir dafür, dass das System so gebaut ist, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Wir liefern keinen Chatbot aus, der sich als Mensch ausgibt. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern Grundeinstellung.
Was das für Ihre Inhalte heißt
Art. 50 Abs. 4 KI-VO verlangt von Betreibern unter anderem, KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte („Deepfakes“) offenzulegen, und KI-erzeugte Texte zu kennzeichnen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Für Texte gilt diese Pflicht ausdrücklich dann nicht, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Unsere Blogartikel durchlaufen genau diese redaktionelle Kontrolle und die redaktionelle Verantwortung liegt bei Axtrelis. Wir stützen uns auf diese Ausnahme – und legen den KI-Einsatz hier trotzdem offen, weil wir es für die ehrlichere Variante halten.
Zeitlicher Stand
- Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
- Seit dem 2. Februar 2025 gelten die verbotenen Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4).
- Seit dem 2. August 2025 gelten die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und die Governance-Vorschriften.
- Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50. Diese Frist wurde durch das sogenannte Digital-Omnibus-Paket nicht verschoben – verschoben wurden Teile des Hochrisiko-Regimes (auf den 2. Dezember 2027 bzw. 2. August 2028).
KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO)
Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen zu sorgen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag einsetzen. Wir halten unser Wissen zu Werkzeugen, Grenzen und Risiken laufend aktuell und geben es in Schulungen weiter. Wir behaupten damit ausdrücklich keine Zertifizierung, kein Audit und keine behördliche Prüfung – solche Nachweise haben wir nicht, und wir würden sie auch nicht erfinden.
5. Was Sie als Kunde erwarten können
- Auskunft auf Nachfrage. Sie dürfen jederzeit fragen, welche Teile Ihres Projekts mit KI-Unterstützung entstanden sind. Wir beantworten das konkret, nicht ausweichend.
- Kennzeichnung, wo sie hingehört. Wenn auf Ihrer Website generierte Bilder oder generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse eingesetzt werden, sprechen wir die Kennzeichnung mit Ihnen ab – denn im Livebetrieb sind Sie der Betreiber Ihrer Website.
- Kein KI-Einsatz gegen Ihren Willen. Wenn Sie generierte Bilder oder KI-gestützte Texte für Ihr Projekt nicht wollen, sagen Sie es vor Projektbeginn. Dann arbeiten wir ohne. Das kann Zeitplan und Preis verändern – wir sagen Ihnen vorher, wie.
- Ihre Daten sind kein Trainingsmaterial. Wir geben Ihre Unterlagen nicht bewusst zum Training fremder Modelle frei und wählen für die Arbeit an Kundenprojekten Zugänge, die eine Nutzung der Eingaben zu Trainingszwecken ausschließen sollen. Wir können das Verhalten dritter Anbieter allerdings nicht garantieren – deshalb gilt: besonders sensible Unterlagen bitte nicht ungefragt in ein Projekt hochladen, sondern vorher kurz mit uns klären.
- Urheberrecht. Generierte Inhalte werfen offene Rechtsfragen auf – etwa, ob und in welchem Umfang an rein maschinell erzeugtem Material Urheberrechtsschutz besteht. Wir versprechen Ihnen deshalb keinen Urheberrechtsschutz an generierten Bildern. Die Rechte an dem, was wir für Sie gestalten und schreiben, gehen nach vollständiger Zahlung an Sie über; Einzelheiten regeln unsere AGB.
6. Und Ihre eigenen KI-Pflichten?
Wenn Sie auf Ihrer Website einen Chatbot betreiben, generierte Bilder einsetzen oder KI-Texte veröffentlichen, sind Sie selbst Betreiber im Sinne der KI-Verordnung – nicht wir. Wir bauen Ihnen die technische Grundlage so, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen können (erkennbarer KI-Hinweis im Chat, Möglichkeit zur Kennzeichnung von Inhalten, saubere Datenschutz-Angaben). Die Entscheidung, was Sie veröffentlichen und wie Sie es kennzeichnen, bleibt Ihre.
Das gilt genauso für Barrierefreiheit: seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ob es Sie trifft, hängt unter anderem davon ab, was Sie anbieten und ob Sie als Kleinstunternehmen gelten. Mehr dazu steht in unserem Artikel zu barrierefreien Websites.
Hinweis: Information, keine Rechtsberatung. Dieser Text beschreibt, wie wir arbeiten und welche Regeln wir auf uns anwenden. Er ist nach bestem Wissen erstellt, ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung Ihres eigenen Falls. Für Ihre eigene Website oder Ihr eigenes Unternehmen ziehen Sie bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu. Wir sind keine Rechtsberatung und führen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG durch.
Stand: August 2026